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Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Tennis- und Padelanlagen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Tennis- und Padelanlagen des Vereins einschließlich aller Nebenanlagen, Umkleiden, Aufenthaltsbereiche und digitalen Buchungssysteme.

Mit Betreten der Anlage oder Buchung eines Platzes erkennen Mitglieder, Gastspieler und sonstige Nutzer diese Bedingungen an.


§ 2 Nutzungsberechtigung

  1. Die Nutzung der Anlagen ist grundsätzlich:
    • Vereinsmitgliedern,
    • Gastspielern,
    • Teilnehmern von Kursen und Veranstaltungen
      gestattet.
  2. Gastspieler dürfen die Anlage nur entsprechend der jeweils gültigen Gastspielregelung nutzen.
  3. Der Verein kann einzelnen Personen bei Verstößen gegen diese Bedingungen zeitweise oder dauerhaft den Zugang verwehren.

§ 3 Öffnungszeiten

  1. Die aktuellen Öffnungszeiten werden durch Aushang, Website oder Buchungssystem bekanntgegeben.
  2. Der Verein behält sich vor, Plätze insbesondere wegen:
    • Witterung,
    • Turnieren,
    • Trainingsbetrieb,
    • Wartungsarbeiten oder
    • behördlicher Vorgaben
      vorübergehend zu sperren.

§ 4 Platzbuchung

  1. Plätze dürfen ausschließlich über das vom Verein bereitgestellte Buchungssystem reserviert werden.
  2. Buchungen sind nur im Rahmen der jeweils gültigen Buchungsregeln zulässig.
  3. Nicht genutzte Reservierungen können durch den Verein storniert werden.
  4. Eine Weitergabe oder der Verkauf gebuchter Spielzeiten an Dritte ist unzulässig.

§ 5 Nutzung der Tennis- und Padelplätze

  1. Die Plätze dürfen nur mit geeigneter Sportkleidung und geeignetem Schuhwerk betreten werden.
  2. Vor Spielbeginn ist zu prüfen, ob der Platz bespielbar ist. Beschädigungen oder Mängel sind dem Verein unverzüglich zu melden.
  3. Nach der Nutzung sind die Plätze ordnungsgemäß zu hinterlassen. Dazu gehören insbesondere:
    • Abziehen und Pflege von Sandplätzen,
    • Entsorgung von Abfällen,
    • Mitnahme persönlicher Gegenstände.
  4. Auf den Padelplätzen sind insbesondere folgende Regeln einzuhalten:
    • kein mutwilliges Schlagen gegen Glas- oder Zaunelemente,
    • keine Manipulation der Netzanlage,
    • Betreten der Spielfläche auf eigene Gefahr.
  5. Der Verein kann besondere Platz- oder Spielordnungen erlassen.

§ 6 Sicherheit und Verhalten

  1. Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass:
    • andere Personen nicht gefährdet,
    • Anlagen nicht beschädigt und
    • der Spielbetrieb nicht gestört werden.
  2. Verboten sind insbesondere:
    • Gewalt oder diskriminierendes Verhalten,
    • mutwillige Sachbeschädigung,
    • übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum,
    • Mitbringen gefährlicher Gegenstände.
  3. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur unter Aufsicht einer geeigneten Person nutzen, sofern keine Vereinsveranstaltung mit Betreuung stattfindet.

§ 7 Haftung

  1. Die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Verein haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Nutzer haften für von ihnen verursachte Schäden an Anlage oder Inventar.

§ 8 Gastspieler und Gebühren

  1. Für Gastspieler können Nutzungsgebühren gemäß der jeweils gültigen Preisordnung erhoben werden.
  2. Gastspieler haben sich vor Spielbeginn ordnungsgemäß anzumelden und anfallende Gebühren zu entrichten.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  2. Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Vereins enthalten.

§ 10 Bild- und Videoaufnahmen

  1. Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen können Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden.
  2. Der Verein darf diese Aufnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung verwenden, sofern keine berechtigten Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.

§ 11 Hausrecht

  1. Das Hausrecht wird durch den Vorstand sowie durch beauftragte Personen ausgeübt.
  2. Den Anweisungen des Vorstandes, der Trainer oder sonstiger autorisierter Personen ist Folge zu leisten.

§ 12 Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann der Verein insbesondere:

  • Verwarnungen aussprechen,
  • Platzsperren verhängen,
  • Buchungen stornieren,
  • Hausverbote erteilen oder
  • vereinsrechtliche Maßnahmen nach der Satzung einleiten.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vereins.