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Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Tennis- und Padelanlagen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Tennis- und Padelanlagen des Vereins einschließlich aller Nebenanlagen, Umkleiden, Aufenthaltsbereiche und digitalen Buchungssysteme.
Mit Betreten der Anlage oder Buchung eines Platzes erkennen Mitglieder, Gastspieler und sonstige Nutzer diese Bedingungen an.
§ 2 Nutzungsberechtigung
- Die Nutzung der Anlagen ist grundsätzlich:
- Vereinsmitgliedern,
- Gastspielern,
- Teilnehmern von Kursen und Veranstaltungen
gestattet.
- Gastspieler dürfen die Anlage nur entsprechend der jeweils gültigen Gastspielregelung nutzen.
- Der Verein kann einzelnen Personen bei Verstößen gegen diese Bedingungen zeitweise oder dauerhaft den Zugang verwehren.
§ 3 Öffnungszeiten
- Die aktuellen Öffnungszeiten werden durch Aushang, Website oder Buchungssystem bekanntgegeben.
- Der Verein behält sich vor, Plätze insbesondere wegen:
- Witterung,
- Turnieren,
- Trainingsbetrieb,
- Wartungsarbeiten oder
- behördlicher Vorgaben
vorübergehend zu sperren.
§ 4 Platzbuchung
- Plätze dürfen ausschließlich über das vom Verein bereitgestellte Buchungssystem reserviert werden.
- Buchungen sind nur im Rahmen der jeweils gültigen Buchungsregeln zulässig.
- Nicht genutzte Reservierungen können durch den Verein storniert werden.
- Eine Weitergabe oder der Verkauf gebuchter Spielzeiten an Dritte ist unzulässig.
§ 5 Nutzung der Tennis- und Padelplätze
- Die Plätze dürfen nur mit geeigneter Sportkleidung und geeignetem Schuhwerk betreten werden.
- Vor Spielbeginn ist zu prüfen, ob der Platz bespielbar ist. Beschädigungen oder Mängel sind dem Verein unverzüglich zu melden.
- Nach der Nutzung sind die Plätze ordnungsgemäß zu hinterlassen. Dazu gehören insbesondere:
- Abziehen und Pflege von Sandplätzen,
- Entsorgung von Abfällen,
- Mitnahme persönlicher Gegenstände.
- Auf den Padelplätzen sind insbesondere folgende Regeln einzuhalten:
- kein mutwilliges Schlagen gegen Glas- oder Zaunelemente,
- keine Manipulation der Netzanlage,
- Betreten der Spielfläche auf eigene Gefahr.
- Der Verein kann besondere Platz- oder Spielordnungen erlassen.
§ 6 Sicherheit und Verhalten
- Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass:
- andere Personen nicht gefährdet,
- Anlagen nicht beschädigt und
- der Spielbetrieb nicht gestört werden.
- Verboten sind insbesondere:
- Gewalt oder diskriminierendes Verhalten,
- mutwillige Sachbeschädigung,
- übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum,
- Mitbringen gefährlicher Gegenstände.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur unter Aufsicht einer geeigneten Person nutzen, sofern keine Vereinsveranstaltung mit Betreuung stattfindet.
§ 7 Haftung
- Die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Verein haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Nutzer haften für von ihnen verursachte Schäden an Anlage oder Inventar.
§ 8 Gastspieler und Gebühren
- Für Gastspieler können Nutzungsgebühren gemäß der jeweils gültigen Preisordnung erhoben werden.
- Gastspieler haben sich vor Spielbeginn ordnungsgemäß anzumelden und anfallende Gebühren zu entrichten.
§ 9 Datenschutz
- Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Vereins enthalten.
§ 10 Bild- und Videoaufnahmen
- Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen können Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden.
- Der Verein darf diese Aufnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung verwenden, sofern keine berechtigten Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.
§ 11 Hausrecht
- Das Hausrecht wird durch den Vorstand sowie durch beauftragte Personen ausgeübt.
- Den Anweisungen des Vorstandes, der Trainer oder sonstiger autorisierter Personen ist Folge zu leisten.
§ 12 Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann der Verein insbesondere:
- Verwarnungen aussprechen,
- Platzsperren verhängen,
- Buchungen stornieren,
- Hausverbote erteilen oder
- vereinsrechtliche Maßnahmen nach der Satzung einleiten.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vereins.